Leistungen

Taxi & Krankentransport in Neubrandenburg – zuverlässig & pünktlich

CTN ist Ihr zuverlässiger Partner für Taxi- und Krankentransporte in Neubrandenburg und ganz Mecklenburg-Vorpommern. Mit modernen Fahrzeugen, geschultem Fahrpersonal und persönlichem Service bringen wir Sie sicher, freundlich und pünktlich an Ihr Ziel.

Ob Arzttermin, Krankenhausfahrt, Rollstuhltransport, Liegendtransport oder Flughafentransfer – wir stehen Ihnen jederzeit kompetent zur Seite.

Sicher unterwegs. Pünktlich am Ziel. Persönlich betreut.

👉 Jetzt Taxi oder Krankentransport in Neubrandenburg anfragen.

Taxi

Mit uns ans Ziel.

Taxi

Stadtfahrten, Überlandfahrten & Festpreisfahrten

Ob kurze Stadtfahrt, längere Überlandfahrt oder Fahrten zu einem vereinbarten Festpreis – mit CTN kommen Sie sicher und zuverlässig ans Ziel. Festpreise sind nach vorheriger Absprache möglich.

Rechnungsfahrten für Firmen & Stammkunden

Für Firmenkunden sowie regelmäßige Fahrgäste bieten wir eine bequeme bargeldlose Beförderung auf Rechnung an. Die Abrechnung erfolgt nach individueller Vereinbarung.

Bitte kontaktieren Sie unsere Verwaltung für weitere Informationen.

Bargeldlos bezahlen

Bei CTN können Sie bequem und sicher bargeldlos bezahlen. Wir akzeptieren:

• VISA
• Mastercard
• American Express (Amex)
• Apple Pay
• Google Pay

 

Rollstuhl/Tragestuhlfahrten

Rollstuhl-Tragestuhlbeförderung

Rollstuhl und Tragestuhlfahrten

Rollstuhl- & Tragestuhlfahrten in Neubrandenburg

Neben Taxi- und Krankenfahrten bietet CTN auch professionelle Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten in Neubrandenburg und Umgebung an.

Ihr zuverlässiger Partner für barrierefreie Mobilität

Sie sind aufgrund einer körperlichen Einschränkung oder Erkrankung auf Unterstützung angewiesen? Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Termine und Wege sicher, komfortabel und zuverlässig zu erreichen.

Mit einem speziell umgebauten Fahrzeug und geschultem Fahrpersonal gewährleisten wir eine sichere Beförderung von Personen im Rollstuhl oder Tragestuhl. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie selbstverständlich beim Ein- und Ausstieg und sorgen für eine angenehme und stressfreie Fahrt.

Ihre Vorteile mit CTN

✔ Speziell ausgestattetes Fahrzeug für Rollstuhl- und Tragestuhlbeförderung

✔ Ausreichend Platz für Begleitpersonen und persönliche Hilfsmittel

✔ Geschultes und freundliches Fahrpersonal

✔ Sichere und komfortable Beförderung

✔ Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse möglich

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Besitzen Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, kann Ihr Arzt eine Verordnung für eine Krankenbeförderung ausstellen.

In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihrer Krankenkasse. Dadurch entstehen Ihnen – abhängig von Ihrer individuellen Anspruchsberechtigung und den Vorgaben der Krankenkasse – keine oder nur geringe Kosten.*

*Die Kostenübernahme richtet sich nach den jeweiligen Voraussetzungen und Bestimmungen Ihrer Krankenkasse.

Arztfahrten

Mit uns wenn Sie selbst nicht mehr können.

Arztfahrten

Krankenfahrten – Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung

Bei Fahrten zum Arzt, Krankenhaus oder zu medizinischen Behandlungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um die Genehmigung und Abrechnung Ihrer Krankenfahrt.

Gesetzlicher Eigenanteil

Bei genehmigten Krankenfahrten beträgt die gesetzliche Zuzahlung:

  • 10 % des Fahrpreises
  • mindestens 5,00 €
  • höchstens 10,00 € pro Fahrt

Die Zuzahlung ist direkt beim Fahrer gegen Quittung zu entrichten.

Hinweis: Bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises entfällt die Zuzahlung.


Kur- und Rehafahrten

  • Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) erforderlich
  • Keine Zuzahlung bei Vorlage eines Befreiungsausweises

Fahrten zu ambulanten Behandlungen

  • Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Ärztliche Verordnung (Krankentransportschein) erforderlich

Anspruch besteht unter anderem für:

  • Personen mit Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen aG, H oder Bl
  • Pflegegrad 4 oder 5
  • Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung
  • Sonderfälle nach Genehmigung der Krankenkasse

Die gesetzliche Zuzahlung entfällt bei Vorlage eines Befreiungsausweises.


Fahrten zu stationären Behandlungen

(Einlieferung und Entlassung bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)

  • Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Krankentransportschein ausreichend
  • Gesetzliche Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt

Fahrten zur Dialyse

  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Krankentransportschein erforderlich
  • Gesetzliche Zuzahlung, sofern keine Befreiung vorliegt

Fahrten zur Strahlen- oder Chemotherapie

  • Schriftliche Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
  • Krankentransportschein erforderlich
  • Gesetzliche Zuzahlung für die erste und letzte Fahrt
  • Befreiungsausweis wird berücksichtigt

Fahrten für andere Kostenträger

Wir rechnen auch mit:

  • Berufsgenossenschaften
  • Unfallkassen
  • Krankenhäusern
  • Schul- und Wegeunfällen
  • Berufsunfällen

ab.


Externe Behandlungen während eines Krankenhausaufenthaltes

Für Fahrten zu externen Behandlungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes genügt eine ärztliche Verordnung oder die Verordnung der jeweiligen Einrichtung.

Für diese Fahrten fällt kein Eigenanteil an.

Fragen zu Ihrer Krankenfahrt?

Gerne beraten wir Sie persönlich zu Genehmigungen, Verordnungen und der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

Transferfahrten

Mit uns und Ihrer Gruppe.

Transferfahrten

Wir übernehmen gerne Transferfahrten für bis zu 8 Personen zu Firmenveranstaltungen, Hochzeiten, Hotels, Eventlocations, Flughäfen und Schiffsablegern.

Großraumtaxi bis 8 Pers

Großraumfahrzeuge bis 8 Pers. für ihre besonderen Anlässe.

Großraumfahrzeuge bis 8 Pers.

Krankentransport

Patiententransport

Liegendtransport in Neubrandenburg

Wenn eine sitzende Beförderung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, bieten wir professionelle Liegendtransporte in Neubrandenburg und ganz Mecklenburg-Vorpommern an.

Unser Service richtet sich an Personen, die keinen Rettungswagen benötigen, aber während der Fahrt liegend transportiert werden müssen. Akute Notfälle sind weiterhin dem Rettungsdienst vorbehalten.

Für wen ist ein Liegendtransport geeignet?

  • Patienten nach Hüft-, Knie- oder Bandscheibenoperationen
  • Personen mit Gipsbein oder Gipskorsett
  • Bettlägerige Patienten
  • Gehbehinderte Personen
  • Rollstuhlfahrer, die während der Fahrt nicht sitzen können
  • Dialyse- und Strahlentherapiepatienten
  • Verlegungsfahrten zwischen Krankenhäusern
  • Fahrten zur Reha oder nach Hause

Sicher und komfortabel unterwegs

Unser speziell ausgestatteter Liegendtransportwagen verfügt über ein modernes Rolltragensystem. Die Beförderung erfolgt durch eine geschulte Zwei-Personen-Besatzung, die für einen sicheren, würdevollen und angenehmen Transport sorgt.


Tragestuhlfahrten in Neubrandenburg

Nicht jede Wohnung oder Einrichtung ist barrierefrei erreichbar. Treppen, lange Wege oder fehlende Aufzüge stellen für viele Menschen eine Herausforderung dar.

Mit unserem Tragestuhlservice ermöglichen wir einen sicheren Transport auch dort, wo Rollstühle oder Gehhilfen an ihre Grenzen stoßen.

Ihre Vorteile

✔ Geschulte Zwei-Personen-Besatzung

✔ Sicherer Transport über Treppen und schwer zugängliche Bereiche

✔ Unterstützung zu Hause, beim Arzt oder im Krankenhaus

✔ Freundlicher und respektvoller Umgang mit älteren und hilfsbedürftigen Menschen

✔ Komfortable Beförderung bis zum Ziel

Unsere erfahrenen Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie sich während des gesamten Transports sicher und gut betreut fühlen.

Sie haben Fragen zu unseren Liegend- oder Tragestuhlfahrten? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich.

Häufig gestellte Fragen

Fahrten, die bis 22.00 Uhr am selben Tag stattfinden sollen, sollten mindestens 3 Stunden vorher reserviert werden, telefonisch oder mit dem Online-Bestellformular.

Wenn sich Ihre bestellte Fahrt im Abholgebiet innerhalb des Stadtgebiets Neubrandenburg befindet, sollten Sie mindestens 3 Stunden vor der angegebenen Abholzeit per E-Mail oder per Telefon stornieren. Dann ist die Stornierung kostenlos, es fallen keine Stornogebühren an!

Wenn sich Ihre bestellte Fahrt im Abholgebiet außerhalb des Stadtgebiets Neubrandenburg befindet, sollten Sie mindestens 10 Stunden vor der angegebenen Abholzeit per E-Mail E-Mail oder per Telefon stornieren. Dann ist die Stornierung kostenlos, auch hier fallen keine Stornogebühren an!

Wenn uns jedoch Ihre Stornierung nach den angegebenen stornierungsfreien Fristen erreicht – hier ist ausschließlich der Eingang Ihrer E-Mail relevant – so berechnen wir eine Stornierungspauschale von 20% Ihrer gebuchten Fahrt.

Beispiel:
Wenn Ihre vorbestellte Fahrt – hier zählt nur die Hinfahrt – einen Wert von 40,00 Euro hat, berechnen wir eine Stornierungsgebühr von 8,00 Euro.

Für registrierte Stammkunden bieten wir die Bezahlung auf Rechnung an, sprechen Sie uns gerne darauf an!

Nein. Alle Kosten sind mit dem regulären Fahrpreis innerhalb des Stadtgebiets Neubrandenburg oder einem bei Bestellung vereinbarten Festpreises außerhalb des Stadtgebiets Neubrandenburg abgegolten.